Durchführung einer Hundebestandskontrolle in der Gemeinde Marpingen
In der nächsten Zeit wird in der Gemeinde Marpingen anhand konkreter Anhaltspunkte eine Hundebestandskontrolle durchgeführt werden.
Laut Hundesteuersatzung sind Hunde, die über drei Monate alt sind, zur Hundesteuer anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt in dem Monat, in dem der Hund angeschafft oder drei Monate alt wird.
Die Hundesteuersätze betragen pro Jahr
- für den 1. Hund 54,00 €
- für den 2. Hund 78,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 96,00 €.
Die Hundesteuersätze betragen für das Halten von sogenannten „gefährlichen Hunden (Listenhunden)“ pro Jahr
- für den 1. Hund 162,00 €
- für den 2. Hund 234,00 €
- für den 3. und jeden weiteren Hund 288,00 €.
Bei der Durchführung einer konkreten Hundebestandsaufnahme sind die Grundstückseigentümer oder ihre Stellvertreter und die Haushaltsvorstände zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Hundesteuersatzung finden die Bestimmungen des saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 27. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Es wird gebeten im konkreten Einzelfall die Auskünfte wahrheitsgetreu zu erteilen.
Sollten Sie Ihren Hund noch nicht an- oder abgemeldet haben, können Sie dies auch mittels des Vordruckes auf unserer Webseite tun: https://marpingen.de/durchfuehrung-einer-hundebestandskontrolle-in-der-gemeinde-marpingen/
- bitte vollständig ausfüllen, unterschreiben und
- an die Gemeinde Marpingen, Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen
zurücksenden. Bei Abmeldungen ist zu beachten, dass Sie die seinerzeit von der Gemeinde Marpingen ausgehändigte Hundemarke beifügen.
Weitere Auskünfte können Sie gerne auch unter 06853/9116-225 oder 06853/9116-223 erfragen.
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