Amtliche Meldung

Verkehrsrechtliche Anordnung

(BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Air D&B  Festivals auf dem Flugplatz in Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
  1. Ab Samstag, den 22.07.2023 08:00 Uhr bis Sonntag, den 23.07.2023 06:00 Uhr erfolgt ein einseitiges Halteverbot auf folgenden Straßenabschnitten:
      a) Bei der Straße „Zum Flugplatz“ ab der Kreuzung „Berschweilerstraße“ bis zum Segelflugzentrum.
    • Darüber hinaus wird das VZ 220-10 (Einbahnstraße) ab der Zufahrt des Segelfluggeländes bis zu den Parkplätzen angeordnet.
        a) Außerdem wird das VZ 220-10 (Einbahnstraße) ab der Kreuzung der Straßen „Geierschell“ und „Auf der Sang“ angeordnet.
      • Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
      • Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
      Marpingen, den 10.07.2023 Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen als Ortspolizeibehörde Im Auftrag gez. (Pabst) Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.