Amtliche Meldung

Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich der Marienkirmes

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird im Einvernehmen mit dem Landrat St. Wendel als zuständige Straßenverkehrsbehörde, anlässlich der Kirmes und des Krammarktes im Ortsteil Marpingen, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1. Am Freitag, den 12. August 2022, bis Mittwoch, den 17.08.2022, wird die „Marienstraße“ ab der Abzweigung „Urexweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße“ bis zum Kreuzungsbereich „Kirmesplatz/Sport- u. Schulzentrum/Praxis Dr. König“ aufgrund von Auf-und Abbauarbeiten, sowie der Kirmesveranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Eulenwald“ und „Zur Unterst Mühl“.
Die Zu- und Abfahrt zum Sport- und Schulzentrum über die Alsbachstraße/Eulenwald ist zu gewährleisten.

2. Die Parkplätze in Front der Grundschule werden von Samstag, den 13.08.2022, bis Sonntag, den 14.08.2022 gesperrt.

3. Von Donnerstag, den 11. August 2022, bis Dienstag, den
16. August 2022, wird die Einbahnstraßenregelung der „Marienstraße“ im Bereich des Blumengeschäftes „Spaniol“ aufgehoben und die Durchfahrt zur Marienstraße gesperrt.

4. Am Sonntag, den 14. August 2022 wird die „Marienstraße“, ab der Abzweigung zum Sport- u. Schulzentrum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Straßen „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Eulenwald“ und „Zur Unterst Mühl“.

5. Von Montag, den 08. August 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 17. August 2022 wird die Einbahnstraßenregelung für die Straße „Ober der Träb“ aufgehoben.
Während des Kirmesbetriebes wird diese Straße bei Bedarf für den Durchgangsverkehr gesperrt!

6. Von Donnerstag, den 11. August 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 17. August 2022 wird für die Straße „Schafbrücke“, ab der Einmündung „Alsweilerstraße“ in Fahrtrichtung „Alsbachstraße/Tholeyer Berg“, linksseitig ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet.

7. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 02.08.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.

(Pabst)

 

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